Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Querschenker-Gutschein der solarisBank AG
1. Geltungsbereich; Eigenschaften des Querschenker-Gutscheins; Allgemeine Informationen
1.1. Die solarisBank AG, Anna-Louisa-Karsch-Str. 2, 10178 Berlin (nachfolgend „solarisBank“) betreibt in Kooperation mit dem technischen Dienstleister gurado GmbH mit Sitz Wittbräucker Str. 32, 44287 Dortmund ein Gutschein-System. Emittentin des Querschenker-Gutscheins ist dabei die solarisBank. Die Querschenker-Gutscheine sind über verschiedene autorisierte Vertriebsstellen erhältlich und werden von verschiedenen autorisierten Akzeptanzstellen zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen akzeptiert (nachfolgend zusammen auch „Vertriebs- und Akzeptanzstellen“). Eine aktuelle Liste der Vertriebs- und Akzeptanzstellen ist abrufbar unter http://www.querschenker.de.
1.2. Bei dem von der solarisBank herausgegebenen Querschenker-Gutschein handelt es sich um ein vorausbezahltes, nicht wieder aufladbares Kleinbetrags-Zahlungsinstrument in Form von E-Geld mit einem maximalen Guthaben von EUR 100,00. Unter E-Geld versteht man einen elektronisch gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderung gegenüber der Emittentin (hier: der solarisBank); dieser wird mittels der Querschenker-Gutscheine in den teilnehmenden Akzeptanzstellen als Zahlungsmittel für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen angenommen.
1.3. Die Nutzung des Querschenker-Gutscheins ist durch Vorlage des Gutschein-Codes bei der autorisierten Akzeptanzstelle oder online durch Eingabe des Gutschein-Codes, der auch auf der physischen Gutschein-Karte aufgedruckt ist, in deren Online-Shops möglich.
1.4. Für die Online-Nutzung des Querschenker-Gutscheins sowie für die Nutzung des Kundenportals ist es erforderlich, dass der Nutzer Zugang zum Internet hat; durch die Nutzung des Internets können dem Nutzer zusätzliche Kosten entstehen, die jedoch nicht von der solarisBank in Rechnung gestellt werden.
1.5. Mit der Aufladung des Querschenker-Gutscheins gemäß nachstehender Ziffer 2 erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Vertragsbedingungen“) an. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch der Abschluss des Vertrages über die Nutzung des Querschenker-Gutscheins gemäß dieser Vertragsbedingungen (nachfolgend „E-Geld-Vertrag“); einer darüber hinausgehenden, gesonderten Vertragserklärung des Nutzers gegenüber der solarisBank bedarf es nicht.
1.6. Die Nutzung der Querschenker-Gutscheine als Zahlungsmittel für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen ist nur in den teilnehmenden autorisierten Akzeptanzstellen möglich. Eine aktuelle Liste der Vertriebs- und Akzeptanzstellen ist abrufbar unter http://www.querschenker.de/.
2. Erwerb eines Querschenker-Gutscheins; Aufladung
2.1. Der Querschenker-Gutschein ist nicht wieder aufladbar. Der Mindestaufladebetrag ist EUR 10,00. Der maximal mögliche Aufladebetrag ist EUR 100,00; bis zu dieser Obergrenze kann der Kunde den gewünschten Aufladebetrag frei wählen. Daher darf die autorisierte Vertriebsstelle einen Querschenker-Gutschein nur bis zum systemseitig zugelassenen maximalen Betragslimit von EUR 100,00 aufladen und höhere Aufladebeträge vom Kunden nicht entgegennehmen. Jeder interessierte Kunde kann überdies stets lediglich Querschenker Gutscheine mit einem Guthaben von insgesamt maximal 100,00 EUR pro Kalendermonat erwerben.
2.2. Die Aufladung erfolgt durch Entrichtung des Aufladebetrags (max. EUR 100,00) an die autorisierte Vertriebsstelle in bar oder in von dieser akzeptierten Zahlungsmitteln.
3. Einlösung und Nutzung des Querschenker-Gutscheins
3.1. Eine Nutzung der Querschenker-Gutscheine ist maximal in Höhe des jeweils aktuellen Guthabenbetrages (nachfolgend „Gutschein-Karten-Guthaben“) möglich. Darüber hinaus können bei den Querschenker-Gutscheinen keine zusätzlichen Betragsobergrenzen für die Nutzung im Rahmen von einzelnen Bezahltransaktionen vereinbart werden.
3.2. Die Einlösung des auf dem Querschenker-Gutschein gespeicherten Gutschein-Karten-Guthabens erfolgt entweder durch Vorlage der physischen Gutschein-Karte an der Kasse der autorisierten Akzeptanzstellen oder durch Eingabe des Gutschein-Codes in deren Online-Shops. Das auf dem Querschenker-Gutschein gespeicherte Gutschein-Karten-Guthaben kann ausschließlich für den Kauf von Produkten der autorisierten Akzeptanzstellen genutzt werden, also insbesondere für dort angebotene Waren und Dienstleistungen; eine Nutzung zur Aufladung von anderen Querschenker-Gutscheine ist ausgeschlossen.
3.3. Die Bezahlung von Produkten im Rahmen eines Bezahlvorgangs mittels mehrerer QuerschenkerGutscheine durch eine Person ist nicht gestattet.
3.4. Ein Einsatz des Querschenker-Gutscheins an Geldautomaten zum Zweck der Bargeldabhebung sowie für eine Bargeldauszahlung im Rahmen des sog. Cashback ist nicht möglich.
3.5. Bei Einsatz des Querschenker-Gutscheins erteilt der Nutzer mit Verwendung des Querschenker-Gutscheins entweder durch Vorlage der physischen Gutschein-Karte an der Kasse der autorisierten Akzeptanzstelle oder durch Eingabe des Gutschein-Codes im Rahmen seiner Bestellung in deren Online-Shop seine Zustimmung zum Zahlungsauftrag an die jeweilige Akzeptanzstelle. Zahlungsaufträge lauten stets auf Euro. Ein mit einem Querschenker-Gutschein ausgelöster Zahlungsauftrag kann nach Erteilung der Zustimmung zum Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Für die Ausführung von mittels Querschenker-Gutschein ausgelösten Zahlungsaufträgen gelten die zwischen der solarisBank und den autorisierten Akzeptanzstellen vereinbarten maximalen Ausführungsfristen.
3.6. Möchte der Nutzer den Querschenker-Gutschein- nicht mehr nutzen, kann das verbleibende Gutschein-Karten-Guthaben bei der solarisBank zurückgetauscht werden. Der Rücktausch kann nur in der Währung Euro erfolgen. Für den Rücktausch fallen die in Ziffer 6.3 genannten Gebühren an.
4. Dauer des E-Geld-Vertrages
4.1. Der E-Geld-Vertrag zwischen der solarisBank und dem Nutzer ist auf eine Laufzeit von drei Jahren begrenzt. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht möglich.
4.2. Der E-Geld-Vertrag beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem das Gutschein-Karten-Guthaben auf den Querschenker-Gutschein geladen wird. Das Gutschein-Karten-Guthaben auf dem Querschenker-Gutschein kann nur innerhalb dieser einjährigen Vertragslaufzeit bei autorisierten Akzeptanzstellen verwendet werden.
4.3. Nach Ablauf von drei Jahren nach Aufladung endet der E-Geld-Vertrag automatisch, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Nutzers oder der solarisBank bedarf. Der Querschenker-Gutschein kann ab diesem Zeitpunkt bei den Akzeptanzstellen nicht mehr als Zahlungsmittel eingesetzt werden, sondern der Nutzer kann nur noch gemäß Ziff. 11 einen Rücktausch eines etwaigen Restguthabens verlangen.
5. Einschränkungen der Nutzung, Sorgfaltspflichten des Nutzers
5.1. Wie Bargeld kann der Querschenker-Gutschein keinem bestimmten Nutzer zugeordnet werden. Weil der Querschenker-Gutschein ähnlich wie Bargeld ist, kann dieser nicht gesperrt werden, insbesondere auch nicht im Falle eines Diebstahls, Verlusts, Abhandenkommens oder Missbrauchs; eine weitere Nutzung durch unbefugte Dritte kann in diesen Fällen nicht verhindert werden. Der Nutzer ist daher verpflichtet, den Querschenker-Gutschein bzw. den Gutschein-Code besonders sorgfältig aufzubewahren und vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte zu schützen. Bei Verlust, Diebstahl, Abhandenkommen, Missbrauch oder Zerstörung besteht kein Anspruch auf Ersatz des Querschenker-Gutscheins oder des Gutschein-Karten-Guthabens gegenüber der solarisBank.
5.2. Der Querschenker-Gutschein und das darauf gespeicherte Gutschein-Karten-Guthaben sind nach dem Erwerb frei und unentgeltlich übertragbar. Der Querschenker-Gutschein darf jedoch nicht weiterverkauft, eingetauscht oder sonst entgeltlich übertragen werden.
5.3. Die solarisBank behält sich das Recht vor, die Einlösung oder den Rücktausch des Gutschein-Karten-Guthabens zu beschränken, an Bedingungen zu knüpfen oder zu verweigern, soweit gesetzliche oder behördliche Vorgaben sie dazu verpflichten, konkrete Anhaltspunkte für den Verstoß des Nutzers gegen diese Vertragsbedingungen vorliegen oder wenn Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass entweder der Nutzer oder ein Dritter im Zusammenhang mit dem Querschenker-Gutschein eine Straftat begangen hat oder begehen könnte.
6. Entgelte
6.1. Für die Nutzung des Querschenker-Gutscheins fallen die nachfolgend genannten Entgelte an, welche jeweils zum Fälligkeitstermin von dem Gutschein-Karten-Guthaben in Abzug gebracht werden.
6.2. Für die regelmäßige Nutzung des Querschenker-Gutscheins sowie die damit verbundene technische Nutzung des Gutschein-Systems ist während der Laufzeit des E-Geld-Vertrages bzw. während der Gültigkeitsdauer des Querschenker-Gutscheins kein Entgelt zu entrichten. Nach Beendigung der Laufzeit des E-Geld-Vertrages bzw. Ablauf der Gültigkeitsdauer des Querschenker-Gutscheins ist eine monatliche Gutscheinkontoführungsgebühr von EUR 0,50 zu entrichten; diese wird jeweils zum ersten Kalendertag eines Monats für den vorangegangenen Kalendermonat fällig.
6.3. Für den Rücktausch des auf dem Querschenker-Gutschein verbliebenen Gutschein-Karten-Guthabens fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 („Rücktauschgebühr“) an, wenn
· der Nutzer vor Beendigung des E-Geld-Vertrages bzw. Ablauf der Gültigkeitsdauer des Querschenker-Gutscheins den Rücktausch verlangt oder
· der Nutzer den Rücktausch nach mehr als einem Jahr nach Beendigung des E-Geld-Vertrages bzw. Ablauf der Gültigkeitsdauer des Querschenker-Gutscheins verlangt.
Die Rücktauschgebühr wird mit Zugang des Rücktauschverlangens des Nutzers bei der solarisBank bzw. bei der gurado als dem von ihr beauftragten technischen Dienstleister fällig.
7. Erstattungsansprüche des Nutzers
7.1. Soweit in diesen Vertragsbedingungen der Begriff „autorisierter Zahlungsvorgang“ verwendet wird, ist damit ein Zahlungsvorgang gemeint, bei dem der Kunde seine Zustimmung zum Zahlungsauftrag (vgl. dazu Ziffer 3.4) erteilt hat.
7.2. Der Nutzer hat gegen die solarisBank einen Anspruch auf Erstattung eines Zahlungsbetrags, der dem Gutschein-Karten-Guthaben belastet wurde und der auf einem autorisierten, vom oder über eine Akzeptanzstelle ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wenn
· bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und
· der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Nutzer entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen der Vertragsbeziehung betreffend den Querschenker-Gutschein und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können. Der Nutzer ist verpflichtet, der solarisBank auf Verlangen die Sachumstände darzulegen, aus denen er sein Erstattungsverlangen herleitet.
Ein Anspruch auf Erstattung aus den o.g. Gründen ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des Gutschein-Karten-Guthabens mit dem betreffenden Zahlungsbetrag gegenüber der solarisBank geltend macht. Die Erstattung kann über https://refunds.gurado.de/ beantragt werden.
7.3. Im Fall nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführungen autorisierter Zahlungsvorgänge, die – wie im Fall des Querschenker-Gutschein – vom oder über eine Akzeptanzstelle ausgelöst werden, kann die Akzeptanzstelle aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verlangen, dass deren Zahlungsdienstleister diesen Zahlungsauftrag unverzüglich, gegebenenfalls erneut, an die solarisBank als Zahlungsdienstleister des Nutzers übermittelt. Weist der Zahlungsdienstleister der jeweiligen Akzeptanzstelle nach, dass er die ihm bei der Ausführung des Zahlungsvorgangs obliegenden Pflichten erfüllt hat, hat die solarisBank dem Nutzer – sofern es nicht zu einer ordnungsgemäßen Ausführung des Zahlungsvorgangs (Zahlung an die jeweilige Akzeptanzstelle) kommt – gegebenenfalls unverzüglich den ungekürzten Zahlungsbetrag zu erstatten; dies erfolgt durch Wiedergutbringen des entsprechenden Guthabenbetrags.
7.4. Erstattungsansprüche gegen die solarisBank kann der Nutzer grundsätzlich nicht mehr geltend machen, wenn der Nutzer die solarisBank nicht spätestens nach Ablauf von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung des Gutschein-Karten-Guthabens über die fehlerhafte Ausführung unterrichtet. Andere als die in der vorstehenden Ziffer beschriebenen Ansprüche (Ansprüche wegen sog. Folgeschäden, die auf nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführungen autorisierter Zahlungsvorgänge beruhen) kann der Nutzer auch nach Ablauf dieser Frist geltend machen, sofern er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
7.5. Ist zwischen dem Nutzer und der solarisBank als Zahlungsdienstleister streitig, ob ein Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausgeführt wurde, muss die solarisBank nicht nachweisen, dass der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde.
8. Haftung der Bank
8.1. Die solarisBank haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die solarisBank nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung der solarisBank in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) begrenzt und hierbei die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt, soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist. Ansprüche des Nutzers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8.2. Die solarisBank haftet nicht für Schäden, die durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, die mit dem Querschenker-Gutschein ausgelöst wurden, entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Querschenker-Gutscheins oder einer missbräuchlichen Verwendung des Querschenker-Gutscheins beruhen. Die solarisBank hat auch im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, der mit dem Querschenker-Gutschein ausgelöst wurde, einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Dies gilt insbesondere, wenn nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Querschenker-Gutscheins beruhen. Dies gilt auch im Fall einer missbräuchlichen Verwendung des Querschenker-Gutscheins. Die solarisBank wird in diesem Fall den entsprechenden Betrag dem Gutschein-Karten-Guthaben belasten. Die Regelung in Ziff. 5.1 bleibt hiervon unberührt.
8.3. Die solarisBank haftet ebenso nicht für technische Störungen gleich welcher Art oder Fehler eines Dritten, durch die die Einlösung des Gutschein-Karten-Guthabens nicht möglich ist.
8.4. Die solarisBank haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass ein unberechtigter Dritter den Anspruch auf Rückzahlung geltend macht.
8.5. Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der solarisBank, soweit Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden sollten.
9. Kommunikation, Information zu einzelnen Zahlungen
9.1. Informationen zum Querschenker-Gutschein und dessen Nutzung erhalten Sie online unter http://www.querschenker.de/.
9.2. Der Nutzer kann jederzeit den aktuellen Stand des Gutschein-Karten-Guthabens des Querschenker-Gutscheins im Kundenportal unter http://querschenker.gurado.de nach Eingabe des Gutschein-Codes, der auch auf dem Querschenker-Gutschein aufgedruckt ist, überprüfen. Die solarisBank ist nicht verpflichtet, dem Nutzer weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere ist sie auch bei Ablehnung eines mit dem Querschenker-Gutschein ausgelösten Zahlungsvorgangs nicht verpflichtet, den Nutzer hierüber zu informieren, soweit die Nichtausführung für den Nutzer aus den Umständen erkennbar ist.
9.3. Dem Nutzer sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften vor Abgabe seiner Vertragserklärung zum Abschluss dieses E-Geld-Vertrags lediglich Informationen zu den wesentlichen Merkmalen und Nutzungsmöglichkeiten des Querschenker-Gutscheins, den anfallenden Entgelten sowie andere wesentlichen Vertragsinformationen sowie Haftungshinweise mitzuteilen.
9.4. Informationen zum Querschenker-Gutschein sowie diese Vertragsbedingungen werden auf der Internetseite http://www.querschenker.de/ während der gesamten Laufzeit des E-Geld-Vertrags als PDF oder in vergleichbarer Form zum Speichern und zum Druck bereitgehalten. Der Nutzer kann die vorliegenden Informationen und Vertragsbedingungen auch bei der solarisBank anfordern und erhält diese dann in Textform. Hierzu ist es ausreichend, wenn der Nutzer an querschenker@gurado.de eine E-Mail mit der Bitte um Übermittlung der entsprechenden Unterlagen schickt.
10. Rücktausch des E-Geldes und Rücktauschentgelt
10.1. Ein Rückzahlungsanspruch gegen die solarisBank muss gegenüber der gurado als dem von der solarisBank hierfür beauftragten Dienstleister unter querschenker@gurado.de mit Angabe eines Referenzkontos, einer Ausweiskopie mit Vorder- und Rückseite, einer gültigen E-Mail-Adresse sowie mit Einsendung des Querschenker-Gutscheins gerichtet werden. Ein entsprechendes Formular steht unter http://querschenker.gurado.de bereit.
10.2. Verlangt der Nutzer den Rücktausch des E-Geldes mit Beendigung des E-Geld-Vertrages oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung des E-Geld-Vertrages, kann der Nutzer verlangen, das Gutschein-Karten-Guthaben kostenlos ausgezahlt zu bekommen. Im Übrigen fallen die unter Ziff. 6 genannten Entgelte an.
11. Beschwerdeverfahren nach § 28 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
Es besteht für Nutzer die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, über Verstöße der solarisBank gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. Ferner können die Beteiligten gem. § 14 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge gem. §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine vom Bundesamt für Justiz für diese Streitigkeiten anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle oder die bei der Deutschen Bundesbank oder die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Sollten einzelne oder mehrere Regelungen dieser Vertragsbedingungen im Ganzen oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Vereinbarungen eine Lücke aufweisen sollten.
12.2. Diese Vertragsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Diese Vertragsbedingungen und vertragliche Informationen sind daher auch in deutscher Sprache abgefasst. Die Kommunikation zwischen dem Nutzer und der solarisBank erfolgt auf Deutsch.
13. Kontaktdaten, Informationen zur solarisBank
13.1 Mitteilungen bzgl. des Querschenker-Gutscheins hat der Nutzer an die gurado als den von der solarisBank hierfür beauftragten Dienstleister unter querschenker@gurado.de zu richten.
13.2 Informationen zum Zahlungsdienstleister solarisBank
Adresse, Kontakt
solarisBank AG, Anna-Louisa-Karsch Straße 2 10178 Berlin, Deutschland
Tel.: +49 (0)30 2325678900, E-Mail: info@solarisbank.de
Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg Registernummer: HRB 168180 B
Aufsichtsbehörden
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Deutschland, und Marie-Curie-Str. 24-28 60439 Frankfurt am Main, Deutschland.
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
14. Widerrufsrecht bei Vertragsschluss im Fernabsatz gem. § 312c BGB
Einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht bezüglich des Vertragsschlusses das folgende Widerrufsrecht zu, wenn der Abschluss des E-Geld-Vertrags im Fernabsatz gem. § 312c BGB erfolgt; ein Fernabsatz liegt vor, wenn die Vertragsverhandlungen und der Vertragsschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgen (z.B. per Brief, E-Mail, Telefon) (sog. Fernabsatzverträge). Sie finden nachfolgend die zur Erfüllung der Informationspflicht nach Art. 248 § 1 i.V.m. Art. 246b § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 12 EGBGB vorgesehene Widerrufsbelehrung gem. Art. 246b § 2 Abs. 3 EGBGB bei Abschluss und der Abwicklung von Fernabsatzverträge bezüglich Ihres Querschenker-Gutscheins:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 11 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an:
gurado als den von der solarisBank hierfür beauftragten Dienstleister unter:
gurado GmbH
Wittbräucker Str 32
44287 Dortmund
Deutschland
E-Mail: querschenker@gurado.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
– Ende der Widerrufsbelehrung –